Zwei Fragen getrennt beantworten.
Was kostet die beauftragte Leistung? Und ist dieser Betrag von jemand anderem zu erstatten? Das sind unterschiedliche Fragen. Wir vereinbaren mit Ihnen den Untersuchungsumfang und das Honorar. Eine mögliche Erstattung hängt zusätzlich von den Umständen des Schadenfalls ab.
Bei einem Haftpflichtschaden.
Erforderliche Gutachterkosten können bei einem unverschuldeten Unfall zum ersatzfähigen Schaden gehören. Bei einer Mithaftung kann sich der erstattungsfähige Anteil verringern. Für einen kleinen, überschaubaren Schaden kann eine Reparaturkalkulation mit Fotos ausreichen. Eine pauschale Zusage „immer kostenlos“ wäre deshalb nicht sachgerecht.
Bei Kasko, Bewertung und Kaufprüfung.
Vor einer Begutachtung für Ihre Kaskoversicherung sollten deren Bedingungen und Vorgaben geklärt sein. Bei einem privat beauftragten Wertgutachten oder Gebrauchtwagencheck zahlt grundsätzlich der Auftraggeber das vereinbarte Honorar.
So wird aus Ihrer Anfrage ein Auftrag.
Zunächst nennen Sie uns Anlass, Fahrzeug und Standort. Danach stimmen wir die passende Leistung, erforderliche Unterlagen, Besichtigungsbedingungen und Kosten ab. Erst auf dieser Grundlage folgt die Untersuchung. Anschließend erhalten Sie die vereinbarte Ausarbeitung und können technische Rückfragen besprechen.
Was die Bearbeitungszeit beeinflusst.
Fehlende Unterlagen, eingeschränkter Zugang zum Fahrzeug und notwendige Zusatzuntersuchungen können Zeit kosten. Einen voraussichtlichen Ablauf nennen wir nach der ersten Abstimmung. Die weitere Bearbeitung durch Versicherungen oder andere Beteiligte liegt außerhalb unserer eigenen Terminplanung.
Ihr Fahrzeug. Ihr Anliegen.
Was möchten Sie klären?
Rufen Sie an und nennen Sie uns den Fahrzeugstandort. Gemeinsam stimmen wir die nächsten Schritte ab.
Häufige Fragen
Wie läuft die Beauftragung eines Kfz-Gutachtens ab?
Zunächst werden Anlass, Fahrzeug und gewünschte Leistung geklärt. Danach wird die Besichtigung vereinbart und der konkrete Gutachtenumfang abgestimmt.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Aufwand der Begutachtung. Für eine belastbare Auskunft sollten Schadenart und Fahrzeugdaten vorab besprochen werden.
Gibt es kurzfristige Termine?
Die Verfügbarkeit hängt von der aktuellen Auslastung ab. Verbindliche Termine werden ausschließlich nach persönlicher Rücksprache bestätigt.
